No Border? No Nation?
Heute habe ich meine Strafverfügung abgeholt, ich zitiere:
"Sie haben es am 19.01.2011 in Wien 9, Roßauer Lände ONr. 3, auf der Fahrbahn vor dem Polizeianhaltezentrum, als Anwesende/r und TeilnehmerIn der dort abgehaltenen Versammlung unterlassen, diese Versammlung, nachdem sie vom Behördenvertreter um 17.37 Uhr für aufgelöst erklärt worden war, sogleich zu verlassen und auseinanderzugehen, da Sie trotz der erfolgten Auflösung entlang der Route Roßauer Lände - Türkenstraße - Hörlgasse gemeinsam mit anderen Personen diese Versammlung fortsetzten und sie erst um 18.47 Uhr an der Örtlichkeit Hörlgasse ONr.9 beendeten, nachdem Sie von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes angehalten worden waren."
Ich habe demnach das Versammlungsgesetz verletzt (= Verwaltungsübertretung). Konsequenz ist eine Geldstrafe von 100 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Std.).
§14 Absatz 1 VersG:
Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, sind alle Anwesenden verpflichtet, den Versammlungsort sogleich zu verlassen und auseinanderzugehen.
Da ich gerade in Aufbruchstimmung (in 2 Stunden geht es in den Urlaub) bin, empfehle ich einfach einen Link um die Hintergründe meiner "Tat" zu erläutern. Der Abschnitt "kleine Demonstration - große Polizei" befasst sich mit den Geschehnissen am 19. Jänner.
